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   BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17   

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BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17 (https://dejure.org/2017,48212)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2017 - 1 WB 3.17 (https://dejure.org/2017,48212)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 (https://dejure.org/2017,48212)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Dienstrechtliche Einordnung der Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung; Aufhebung einer Vororientierung wegen Auslandsdienstverwendungsfähigkeit

  • rewis.io

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; Vororientierung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WBO § 17 Abs. 3 S. 1
    Dienstrechtliche Einordnung der Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung; Aufhebung einer Vororientierung wegen Auslandsdienstverwendungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Dienstliche Maßnahme; Mitteilung einer Planungsabsicht; Versetzungsabsicht; Vororientierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 11.06.1986 - 1 WB 100.85

    Aufstellung eines Sozialplanes - Personalbearbeitende Stelle - Entscheidungshilfe

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Derartige Mitteilungen - ob in schriftlicher oder mündlicher Form - stellen keine anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24 und vom 19. April 2011 - 1 WB 55.10 - Rn. 4 und 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 1989 - 1 WB 6.89 - BA S. 8 m.w.N.).

    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 1 Rn. 109), an der generell und auch für die vorliegend strittige Vororientierung festzuhalten ist.

  • BVerwG, 23.10.2012 - 1 WB 59.11

    Dienstliche Maßnahme; Borddienstverwendungsfähigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N. und vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22).
  • BVerwG, 06.02.1979 - 1 WB 228.77
    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (grundlegend: BVerwG, Beschluss vom 6. Februar 1979 - 1 WB 228.77 - BVerwGE 63, 187 ; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24; Dau, WBO, 6. Aufl. 2013, § 1 Rn. 109), an der generell und auch für die vorliegend strittige Vororientierung festzuhalten ist.
  • BVerwG, 26.11.2015 - 1 WB 39.15

    Dienstliche Maßnahme; Organisationsakt; personalbearbeitende Stelle.

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N. und vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22).
  • BVerwG, 09.08.1989 - 1 WB 6.89

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Derartige Mitteilungen - ob in schriftlicher oder mündlicher Form - stellen keine anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24 und vom 19. April 2011 - 1 WB 55.10 - Rn. 4 und 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 1989 - 1 WB 6.89 - BA S. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 1 WB 55.10

    Vermerk über ein Personalgespräch als solches als geeigneter Beschwerdegegenstand

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Derartige Mitteilungen - ob in schriftlicher oder mündlicher Form - stellen keine anfechtbaren Maßnahmen im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO dar (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 11. Juni 1986 - 1 WB 100.85 - juris Rn. 24 und vom 19. April 2011 - 1 WB 55.10 - Rn. 4 und 6; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 1989 - 1 WB 6.89 - BA S. 8 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.04.1990 - 1 WB 121.89

    Anspruch eines Soldaten auf eine bestimmte Verwendung - Anspruch eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 1 WB 3.17
    Lediglich klarstellend weist der Senat daraufhin, dass eine Vororientierung über eine künftige Verwendungsmöglichkeit in der Regel und auch hier keine bindende Zusage dieser Verwendung im Sinne des § 38 Abs. 3 VwVfG darstellt (BVerwG, Beschluss vom 25. April 1990 - 1 WB 121.89 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 12.17

    Ausgleich für geleistete Mehrarbeit; Fluglehrer der Luftwaffe; Mehrarbeit;

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 31.01.2018 - 1 WB 13.17

    Begründetheit der Selbstanzeige eines ehrenamtlichen Richters; Ablehnung einer

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m.w.N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 02.02.2018 - 1 WB 42.17

    Antrag auf Ablehnung von Richter vor den Wehrdienstgerichten wegen Besorgnis der

    Merkmal einer Maßnahme in diesem Sinne ist (unter anderem), dass sie unmittelbar gegen den Soldaten gerichtet ist oder - obwohl an andere Soldaten gerichtet - in Form einer Rechtsverletzung oder eines Pflichtenverstoßes in seine Rechtssphäre hineinwirkt (stRspr, vgl. zuletzt z.B. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 02.06.2021 - 1 WB 22.20

    Vergabe von Gesundheitsziffern im Rahmen einer flugmedizinischen Begutachtung

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen im Sinne von § 17 Abs. 1 WBO; sie sind infolgedessen einer selbstständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22).
  • BVerwG, 23.11.2023 - 1 WB 14.23
    Soweit sich der Antragsteller gegen die Ablehnung der Aufhebung des Förderungsverbots in Bezug auf etwaige künftige förderliche Maßnahmen außerhalb der Zuständigkeit der Verwaltungsgerichtsbarkeit wendet, greift er zudem keine selbständig anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i. V. m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) an, vielmehr lediglich eine Personalmaßnahmen vorbereitende Zwischenentscheidung, gegen die ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nicht statthaft ist (stRspr, vgl. z. B. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27 m. w. N., vom 26. November 2015 - 1 WB 39.15 u. a. - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 93 Rn. 22 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 29.09.2022 - 1 WB 43.22

    Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch keine dienstliche Maßnahme

    Der Vermerk über ein Personalentwicklungsgespräch bildet damit zwar durchaus eine wichtige und hilfreiche Orientierung für den Soldaten, steht aber konkreten truppendienstlichen Verwendungsentscheidungen ferner als eine sog. Vororientierung (Ankündigung einer Versetzungsabsicht), die nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt ausführlich BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 23 ff. m. w. N.) ebenfalls keine anfechtbare dienstliche Maßnahme darstellt.
  • BVerwG, 21.03.2019 - 1 WB 37.18

    Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte

    Die Vororientierung eines Soldaten über eine von der Personalführung beabsichtigte Versetzung ist keine anfechtbare dienstliche Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO, vielmehr eine noch nicht in individuelle Rechte Betroffener eingreifende Mitteilung einer Planungsabsicht (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 29.01.2020 - 1 WB 13.19

    Wehrbeschwerde gegen eine Versetzung und die ihr vorausgehende Vororientierung;

    Soweit sich der Antragsteller mit seinem - gegen den Beschwerdebescheid vom 4. Februar 2019 insgesamt gerichteten - Antrag auf gerichtliche Entscheidung unmittelbar gegen die Vororientierung vom 13. September 2018 wendet, ist der Antrag unzulässig, weil die Mitteilung einer Versetzungsabsicht (Vororientierung) nach ständiger Rechtsprechung des Senats eine bloß vorbereitende Zwischenentscheidung und keine selbständig anfechtbare Maßnahme im Sinne des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO (hier i.V.m. § 21 Abs. 2 Satz 1 WBO) darstellt (vgl. zuletzt ausführlich Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 21 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.2021 - 1 WDS-VR 16.20

    Vorläufiger Rechtsschutz eines Berufssoldaten gegen seine Versetzung;

    Ein Antrag gegen die Ankündigung einer Versetzung wäre unzulässig (BVerwG, Beschlüsse vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22 f. m.w.N., vom 21. März 2019 - 1 WB 37.18 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 105 Rn. 14 und vom 29. Januar 2020 - 1 WB 13.19 - juris Rn. 18).
  • BVerwG, 24.02.2022 - 1 WB 17.21

    Rechtsschutz gegen dienstliche Maßnahme; Einwirkung der Bundesministerin der

    Überlegungen, Bewertungen, Stellungnahmen oder Zwischenentscheidungen, die lediglich der Vorbereitung von truppendienstlichen Maßnahmen oder Personalmaßnahmen dienen, sind hingegen als Elemente innerdienstlicher Willens- und Meinungsbildung noch keine die Rechte eines Soldaten unmittelbar berührenden Maßnahmen; sie sind infolgedessen einer selbständigen gerichtlichen Nachprüfung nicht zugänglich (stRspr, vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 23. Oktober 2012 - 1 WB 59.11 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 84 Rn. 27, vom 25. September 2014 - 1 WB 49.13 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 89 Rn. 21 und vom 26. Oktober 2017 - 1 WB 3.17 - Buchholz 450.1 § 17 WBO Nr. 98 Rn. 22, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.11.2021 - 1 W-VR 9.21

    Zulassung zur Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes,

  • BVerwG, 26.01.2022 - 1 WB 25.21

    Gerichtliches Vorgehen eines Soldaten gegen die Äußerung des Inspekteurs der

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